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Wenn das Handy im Auto plötzich 16 Kilogramm wiegt

... gab es eine Vollbremsung



Die Gefahr wird häufig unterschätzt: Kleine Dinge, die lose im Auto herumliegen, oder Gepäck, das nicht sicher verstaut ist, können bei einer plötzlich notwendig werdenden Vollbremsung zu gefährlichen Geschossen werden.


So kann ein Smartphone mit einem Gewicht von rund 300 Gramm bei einem Aufprall mit 50 km/h die Wucht eines Gegenstandes von 16,5 Kilogramm bekommen. Ein Regenschirm etwa kann bei 50 km/h noch ein Aufprallgewicht von mehr als 38 Kilo entwickeln. Werden ein dicker Autoatlas oder ein Laptop durch den Innenraum katapultiert, können sie leicht mit dem Gewicht eines Gegenstandes von 80 und mehr Kilogramm aufprallen. Darauf weisen Polizei und Verkehrssicherheitsexperten warnend hin.

Crashtests des ADAC ergaben Aufprallwerte bis zum Vierzigfachen des eigentlichen Gewichts von Gegenständen bei einem Frontalunfall mit 50 km/h. Wer seine Einkäufe für den kurzen Weg nach Hause einfach nur auf dem Rücksitz abstellt, Alltagsutensilien auf dem Armaturenbrett spazieren fährt oder beim Wochenendausflug die Kamera griffbereit auf dem Beifahrersitz liegen hat, der riskiert bei einer Vollbremsung für sich und seine Mitfahrer schwere und schwerste Verletzungen. Und natürlich gehören erst recht Haustiere im Auto gesichert.

Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zur sachgerechten Sicherung von Ladung vor. Darunter fällt alles von Kleinteilen bis zu Möbelstücken. Konkret besagt der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Gepäck bzw. Ladung selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf, etwa durch ungesichertes Befördern von Kanistern oder Blechbehältern auf der Ladefläche. Das gilt auch für das Handy oder den Hausschlüssel auf der Ablage.

Wegen des hohen Risikos von ungesicherten Gegenständen im Auto sind bei Verstößen Strafen vorgesehen. So droht bei nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Geht mit der Zuwiderhandlung eine Gefährdung einher, können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kommt es wegen ungesicherter Ladung zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro plus einen Punkt. Im schlechtesten Fall, wenn also bei einem solchen Unfall Personen zu Schaden kommen, kann der verantwortliche Fahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung für schuldig befunden werden – mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Schlecht gesicherte oder ungesicherte Ladung kann zudem Probleme mit der Versicherung zur Folge haben, warnt das Goslar Intstitut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg. Denn für dadurch entstandene Schäden muss die Kaskoversicherung nicht aufkommen. Deshalb sollten vermeintlich unbedenkliche Kleinteile nicht unterschätzt werden.

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 01.04.2022

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