
Es  gibt zugegebenermaßen angenehmere Themen, aber es ist sinnvoll, sich  damit zu beschäftigen, BEVOR der Fall eintritt. Der Tod eines  Familienmitglieds ist immer ein einschneidendes Ereignis, das vor allem  die engsten Verwandten emotional stark belastet.
Es verwundert  nicht, dass viele Angehörige - meist der Ehepartner oder die Kinder -  von den nun zwangsläufig anfallenden Formalitäten und Pflichten  überfordert sind. Vor allem bei Versicherungsverträgen gibt es aber  Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Die Experten der  Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären deshalb, worauf hier zu  achten ist.
Welche Versicherungen enden mit dem Tod?
Üblicherweise  enden personengebundene Versicherungen mit dem Tod des Versicherten.  Dazu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und  Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist bei solchen  Versicherungen nicht nötig. Allerdings sollten die  Versicherungsunternehmen trotzdem informiert werden; um  Beitragszahlungen zu stoppen und um etwaige Leistungen ausgezahlt zu  bekommen. Viele Versicherungen benötigen dazu eine Kopie der  Sterbeurkunde. Die erhalten nur der Ehepartner, Menschen, die mit der  verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren oder solche, die ein  rechtliches Interesse nachweisen können. Übrigens: Wenn in  Versicherungen kein Bezugsberechtigter definiert wurde, fällt diese  Summe in den Nachlass und geht auf die Erben
über.
Welche Versicherungen laufen weiter?
Sachgebundene  Versicherungen laufen nach dem Todesfall meistens weiter. Das liegt  daran, dass sich der Schutz nicht auf die Person, sondern auf eine Sache  bezieht. Bestes Beispiel: das Auto.
Sofern es nicht mehr  benötigt wird, muss es zunächst abgemeldet werden. Erst dann kann die  Versicherung gekündigt werden, ein außerordentliches Kündigungsrecht  besteht nicht. Bei der Hausratversicherung endet das  Versicherungsverhältnis zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht spätestens  zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie  der vorherige Versicherungsnehmer. Bei der Haftpflichtversicherung  stellt sich als Erstes die Frage, ob es sich um einen Einzelvertrag oder  eine Familienversicherung handelt. Ein Vertrag für eine Einzelperson  endet mit ihrem Tod. Gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet.  Dabei ist es wichtig, den Versicherer umgehend über das Ableben zu informieren. Denn: Mit dem Tag der Meldung wird auch die Rückzahlungssumme berechnet.
Übrigens:
Kontoauszüge (der vergangenen zwölf Monate) helfen, einen Überblick zu gewinnen, für welche Versicherungen Geld abgebucht wurde.
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Wirtschafts-News 30. November 2022
Todesfall in der Familie: was Angehörige in puncto Versicherungen beachten müssen
Veröffentlicht am: 30.11.2022
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