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Sind ehrenamtliche Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert?

Die IDEAL Versicherung klärt auf



Ob in der Schule, im Sportverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – Ehrenämter gibt es in fast allen Lebensbereichen. Kommt es bei der Tätigkeit zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass Helfer das Ehrenamt freiwillig, unentgeltlich, kontinuierlich und organisiert ausüben und es anderen Menschen, Tieren oder der Natur zugutekommt.


Der Versicherungsschutz greift demnach zum Beispiel nicht bei Freundschaftsdiensten wie dem Blumengießen während des Urlaubs.

Ehrenamtliche sind nicht nur während der Ausübung, sondern auch auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Verletzen sie sich zum Beispiel bei einem Sturz, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Arzt-, Krankenhaus- oder Reha-Kosten auf. Bei bleibenden Schäden oder wenn die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert ist, zahlt sie eine monatliche Rente. Versicherungsschutz im Ehrenamt wird übrigens auch bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung gewährt.

Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass private Unfallversicherungen nur in der Freizeit greifen.

Gut zu wissen: Wer während seiner ehrenamtlichen Arbeit Dritten einen Schaden zufügt, ist in der Regel über die Vereinshaftpflichtversicherung der Organisation versichert. Fehlt der Schutz, kann es unter Umständen vorkommen, dass er selbst für den Schaden haftet. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung ein Muss – auch für ehrenamtliche Helfer.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 01.06.2023

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