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Lebensretter Fahrradhelm?

Oben ohne ist leine gute Ideen



Fast zehn Jahre lang hat die Schauspielerin Wanda Perdelwitz als Polizistin Nina Sieveking in der TV-Serie „Großstadtrevier“ Hamburger Bürger vor Gefahren und Unfällen bewahrt. Nun ist sie selbst Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, bei dem der Insasse eines Kleintransporters die Beifahrertür öffnete, ohne auf die Nutzerin des Radwegs rechts neben dem Fahrzeug zu achten. 

Perdelwitz fuhr gegen die geöffnete Autotür, stürzte, kam mit schweren Verletzungen in ein Hamburger Krankenhaus, denen sie dort erlag. Die Polizei ermittelt nun gegen den Beifahrer des Transporters wegen fahrlässiger Tötung.

Fachleute sprechen bei solchen Ereignissen von einem „Dooring“-Unfall. Der allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) beschreibt „Dooring“ als Unfälle, bei denen Radfahrerinnen oder Radfahrer gegen eine plötzlich geöffnete Autotür prallen. Laut § 14 Straßenverkehrsordnung (StVO) hat „wer ein- oder aussteigt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Doch diese Vorgabe wird im Alltag nur allzu oft missachtet. So fand etwa die Unfallforschung der Versicherungen (UDV) heraus, dass „Dooring“-Unfälle mit 18 Prozent die häufigste Unfallsituation mit Fahrrädern darstellen. In innerstädtischen Gebieten, wo der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird, liege dieser Anteil sogar bei 41 Prozent, berichtet die UDV. Somit bedeuten überraschend geöffnete Fahrzeugtüren eine erhebliche Gefährdung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, resümiert der ADFC.

Dazu passt eine Erhebung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), der zufolge mehr als jeder zehnte Autofahrer sich vor dem Öffnen einer Fahrzeugtür nicht vergewissert, ob sich von hinten Radverkehr nähert. In der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des DVR mit Unterstützung des damaligen Bundesverkehrsministeriums (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gaben 16 Prozent der befragten Autofahrerinnen und Autofahrer an, selten oder nie einen Schulterblick zu machen, um sich nähernde Radlerinnen und Radler zu erkennen. Und sieben Prozent nutzen demnach selten oder nie die Spiegel, um auszuschließen, dass sie Radverkehr übersehen.

Nach Angaben des ADFC Berlin werden in der Bundeshauptstadt pro Tag im Durchschnitt knapp zwei Unfälle polizeilich registriert, bei denen Autofahrer oder Mitfahrer durch das Öffnen der Autotür Radfahrer zum Sturz bringen. Die Radler werden dadurch häufig schwer verletzt, stellt die Interessenvertretung der Fahrradfahrer fest. Sie rät deshalb allen Radfahrerinnen und Radfahrern, einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter, besser 1,50 m zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einzuhalten. Dabei betont der Verband allerdings auch, dass das Rechtsfahrgebot der StVO, das auch für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt, nicht die Pflicht für Radlerinnen und Radler beinhaltet, so weit rechts zu fahren, dass sie sich selbst in Gefahr bringen. Als eine gute Regel zur Orientierung empfiehlt der ADFC, Radfahrerinnen und Radfahrer sollten auf der Fahrbahn dort unterwegs sein, wo sonst die rechten Räder der Kraftfahrzeuge ihre Spur haben.

Autofahrern wiederum legt der ADFC den sogenannten „holländischen Griff” nahe, um „Dooring“-Unfälle zu vermeiden. Diese Sicherheitsmaßnahme sieht vor, die Fahrertür grundsätzlich mit der rechten und die Beifahrertür mit der linken Hand zu öffnen. Denn eine solche Bewegung, bei der der Oberkörper automatisch gedreht wird, kann verhindern, dass die Insassen von Autos vergessen, sich mit einem Blick über die Schulter zu vergewissern, ob sie beim Öffnen ihrer Tür einen Radfahrer gefährden. Dieser „holländische Griff“ könne lebensrettend sein, betonen Verkehrssicherheitsexperten immer wieder. Sie weisen darüber hinaus darauf hin, dass Autofahrerinnen und Autofahrer auch die Insassen ihres Fahrzeugs zum „holländischen Griff“ anhalten sowie den Schwenkbereich der Türen ihres Wagens (beidseitig) im Blick haben sollten, um zu verhindern, dass die Mitfahrer ihrerseits Türöffnungsunfälle verursachen. Darüber hinaus setzt sich der ADFC dafür ein, dass Kraftfahrzeuge mit automatischen Stopp-Systemen für Autotüren ausgestattet werden, die das Öffnen kurz vor und während des Vorbeifahrens von Radfahrerinnen und Radfahrern verhindern – um so ebenfalls „Dooring“-Unfällen vorzubeugen.

Da das Unfallopfer bei seinem tödlichen Fahrradunfall laut Medienmeldungen keinen Helm trug, sind nun auch die Diskussionen über eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer erneut aufgeflammt. In dem Zusammenhang wird auch wieder darüber gestritten, wie wirksam Fahrradhelme ihre Träger tatsächlich schützen. Hierzu zitiert der Bayerische Rundfunk die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), die Radfahrerinnen und Radfahrern rät, immer einen Fahrradhelm zu tragen, weil es bei Rad-Unfällen häufig zu Kopfverletzungen kommt. Laut DGU könnten 60 bis 70 Prozent der tödlichen Hirnverletzungen vermieden werden, wenn alle Radfahrerinnen und Radfahrer grundsätzlich einen Helm tragen würden.

Auch der ADAC begründet seine ausdrückliche Empfehlung für das Tragen eines Fahrradhelms damit, dass dieser die Kopf- und Hirnverletzungen, die viele Radlerinnen und Radler bei einem Verkehrsunfall erleiden, deutlich weniger schwer ausfallen lasse. Dazu erläutert der Automobilclub mit Bezug auf entsprechende Forschungsergebnisse: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche. Als Resümee der eigenen Unfallforschung wie auch anderer Crashtests, hält der ADAC fest, „dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann“.

Sollte deshalb eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer eingeführt werden, die es in Deutschland bislang nicht gibt, über die aber schon seit geraumer Zeit heftig gestritten wird? Die Interessenvertretung der Fahrrad-„Gemeinde“ hierzulande nimmt dazu eine neutrale Haltung ein, wie der ADFC Köln darlegt: „Ein Fahrradhelm kann sicherlich in bestimmten Fällen einigen Verletzungen, Schürfwunden oder Prellungen vorbeugen, aber ist nicht wirklich dafür ausgelegt, beispielsweise bei einem Autounfall wirksam zu sein“, heißt es da. Von daher solle jede Person für sich selbst entscheiden, wie sie das Risiko eines Unfalls mit Kopfverletzung und den Sinn eines Helms für sich einschätzt, meint der ADFC. Der Club weist ferner darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Kopfverletzung als Fußgänger sogar etwas höher sei als auf dem Fahrrad.

Für viel wichtiger als die Frage nach dem Fahrradhelm hält der ADFC daher eine bessere Infrastruktur mit deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer sowie eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer. Insbesondere die Kommunen seien gefragt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer über den Verkehrsfluss des Autoverkehrs zu stellen, fordert der Fahrradfahrer-Club.

Quelle: GOSLAR INSTITUT 

 


Veröffentlicht am: 01.11.2025

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