
Mit  dem Januar halten in Deutschland meist auch Schnee und Eis Einzug.  Während die einen sich über die winterliche Pracht freuen, stellen sich  andere ganz praktische Fragen, zum Beispiel: Müssen Mieter Schnee  räumen? Und was sollten Autofahrer beim Parken beachten? 
Antworten geben Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH und Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.
Müssen Mieter Schnee räumen?
Vermieter  können ihren Mietern die Räum- und Streupflicht übertragen. Dazu ist  eine Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich. „Eine allgemeingültige  Regel, dass immer der Erdgeschossmieter Schnee räumen und streuen muss,  gibt es nicht“, sagt Michaela Rassat. Zwar kann eine solche Vereinbarung  wirksam im Mietvertrag stehen. Steht sie in der Hausordnung, ist das  allerdings nicht ausreichend – das entschieden auch verschiedene  Gerichte. Denn dabei handelt es sich um eine unangemessene  Benachteiligung einer einzelnen Mietpartei, die der Vermieter nicht per  Hausordnung festlegen kann (zum Beispiel: Amtsgericht Köln, Az. 221 C  170/11). Üblicher ist eine gleichmäßige Verteilung der Pflicht auf alle  Mieter. Vermieter können allerdings eine Verkehrssicherungspflicht wie  den Winterdienst nie komplett auf ihre Mieter übertragen: Sie behalten  immer eine Kontroll- und Überwachungspflicht und müssen zumindest  stichprobenartig überprüfen, ob die Mieter der übertragenen Pflicht  nachkommen. Ansonsten haften auch sie bei einem Sturz für die Folgen.
Räum- und Streupflicht für Senioren oder Kranke?
„Wer  wegen Krankheit oder Abwesenheit seiner mietvertraglichen Räumpflicht  nicht nachkommen kann, muss für eine Vertretung sorgen“, erläutert die  ERGO Juristin. Allerdings haben mehrere Gerichte Senioren, die wegen  Gebrechlichkeit nicht mehr Schnee räumen konnten, von dieser Pflicht  entbunden (Amtsgericht Hamburg-Altona, Az. 318A C 146/06). Meist sehen  die Gerichte die Senioren dann auch nicht in der Pflicht, ersatzweise  einen Räumdienst zu beauftragen. Bei jüngeren Mietern, die zum Beispiel  wegen einer Erkrankung ihren winterlichen Pflichten nicht nachkommen  können, spielt es vor Gericht eher eine Rolle, ob es ihnen möglich ist,  eine Ersatzperson zu finden oder zu bezahlen. Manche Vermieter sind  bereit, ihre Mieter in solchen Fällen von der Räumpflicht zu befreien.  Die Expertin rät, eine solche Vereinbarung schriftlich festzuhalten,  denn die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bringt erhebliche  Haftungsrisiken mit sich.
Wann müssen Anwohner räumen und streuen?
Die  Gemeinden regeln in ihren jeweiligen Satzungen, von wann bis wann  öffentliche Gehwege geräumt und gestreut sein müssen. Oft beginnt die  Räum- und Streupflicht um 7 Uhr morgens – an Sonn- und Feiertagen  vielerorts erst ab 9 Uhr. Sie endet meist um 20 Uhr abends. Bei  Glatteisbildung ist häufig jedoch unverzügliches Streuen Pflicht.
Sicher parken bei Schnee und Eis
Wenn  starke Schneefälle auch die Straßen unter einer weißen Decke  verschwinden lassen, sollten Autofahrer nicht nur besonders vorsichtig  und vorausschauend fahren. Auch beim Parken ist einiges zu beachten.  „Sich wegen Schneehaufen einfach etwas weiter vom Bordstein entfernt  hinstellen, ist nicht erlaubt“, so Frank Mauelshagen. Denn das geparkte  Auto darf den Verkehr und somit auch Räumfahrzeuge nicht behindern.  Unter Umständen riskieren Autofahrer hier, dass ihr Fahrzeug  abgeschleppt wird. 
Beim Einparken mit der Motorhaube in einen Schneeberg  fahren, ist auch keine gute Idee. „Der Schnee kann durch den warmen  Motor schmelzen, das Schmelzwasser später wieder gefrieren und so Teile  des Motors beschädigen“, erläutert der Kfz-Experte. Wer rückwärts  einparkt, sollte Schneehaufen ebenfalls meiden – dahinter können sich  Bordsteine, Poller oder andere Hindernisse befinden. 
Auch ein  Blick nach oben lohnt: Unter schneebedeckten Dächern drohen unter  Umständen Schneelawinen. Zudem ist es empfehlenswert, nicht an  abschüssigen Straßen zu parken. Denn bildet sich über Nacht Eis, kann  das Ausparken am nächsten Morgen zur Rutschpartie werden. Mauelshagen  empfiehlt: „Schneit es mehrere Tage hintereinander, sollten Fahrer das  Auto regelmäßig vom Schnee befreien. Das erleichtert das Losfahren.“  Dann müssen nicht nur die Scheiben frei von Schnee und Eis sein: Auch  das Autodach darf keine weiße Haube mehr haben. Sonst droht ein Bußgeld.  Scheinwerfer und Kennzeichen müssen ebenfalls schneefrei sein.
Quelle: ERGO Group




