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Öffnung des BahnBonus Programms

... nun für alle Reisenden aus der EU



Immer wieder beschweren sich Verbraucher beim EVZ Deutschland, dass ihnen bei Warenbestellungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im EU-Ausland aufgrund ihres Wohnortes günstige Preise oder andere Vorteile verwehrt werden.

Ein Beispielfall: Ein italienischer Verbraucher möchte bei einem deutschen Onlineshop Kleidung bestellen. Doch kaum klickt er auf den gewünschten Artikel, wird er automatisch auf die italienischsprachige Website des Unternehmens weitergeleitet, auf der ein deutlich höherer Nettopreis für das Kleidungstück verlangt wird (siehe auch: weitere Beispiele von ungerechtfertigtem Geoblocking).

Benachteiligungen solcher Art hat die EU grundsätzlich verboten, lediglich einige wenige Vertragstypen sind ausgenommen. Die Verordnung (EU) 2018/302 (sog. „Geoblocking-Verordnung“) besagt, dass Verbrauchern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im EU-Ausland die gleichen Konditionen gewährt werden müssen, wie Einheimischen.

Online-Anmeldung zum BahnBonus Programm scheiterte am Wohnsitz im Ausland


Im vergangenen Jahr beschwerte sich ein Verbraucher aus Belgien beim EVZ Deutschland. Zwar konnte er Bahnfahrten über die Internetseite der Deutschen Bahn AG buchen, aber aufgrund seines Wohnsitzes in Belgien konnte er sich nicht online zum BahnBonus Programm anmelden, BahnBonus Punkte sammeln und diese in Prämien einlösen.

Im Rahmen der Kooperation zwischen dem EVZ Deutschland und der Bundesnetzagentur, die in Deutschland für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung zuständig ist, wurde die Deutsche Bahn AG auf diesen Missstand hingewiesen. Mit Erfolg.

Die Deutsche Bahn AG änderte das Anmeldeformular zum BahnBonus Programm und ergänzte in der Rubrik Persönliche Daten des Karteninhabers alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. Seitdem haben alle EU-Bürger die Möglichkeit am BahnBonus Programm teilzunehmen.

Zahlreiche Reisende aus ganz Europa werden vom BahnBonus Programm profitieren

„Das ist ein großartiger Erfolg, vor allem wegen seiner Breitenwirkung! Hier zeigt sich, wie wichtig die enge Kooperation des EVZ Deutschland mit der Bundesnetzagentur ist. Verbraucher, die kein Deutsch sprechen, tun sich eventuell schwer damit, die in Deutschland zuständige Behörde ausfindig zu machen und über das angetroffene Problem zu informieren. Hier bildet das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) eine zentrale Anlaufstelle mit wichtiger Brückenfunktion. Zahlreiche Reisende in der EU werden nun Tickets für Fahrten quer durch Europa buchen und gleichzeitig vom BahnBonus Programm profitieren können. Gerade jetzt, wo die Frage der Nachhaltigkeit des Reisens an Bedeutung gewinnt, ist die Öffnung des BahnBonus Programms umso erfreulicher. Hinzu kommt, dass damit ein zusätzlicher Beitrag zum Europäischen Jahr der Schiene 2021 geleistet werden konnte“, sagt Christophe Mitlehner, zuständiger Jurist für die Kontaktstelle für Dienstleistungen in der EU beim EVZ Deutschland.

Foto: © pexels.com

 


Veröffentlicht am: 23.07.2021

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