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Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 54

Darf/kann ein Spieler Erleichterung in Anspruch nehmen, in dem er einen unvernünftigen Schlag wählt?

Ein rechtshändiger Spieler befindet sich in einer schlechten Lage im Gelände.

Ein unbewegliches Hemmnis (Weg) befindet sich nahe dem Ball und würde aber einen normalen rechtshändigen Schlag des Spielers nicht behindern, jedoch entscheidet sich der Spieler das er diesen Schlag linkshändig ausführen möchte und er daher Erleichterung von besagten Weg bekommen würde da wenn er diesen Schlag linkshändig ausführt sein Stand durch diesen Weg behindert ist.

Der Spieler kontaktiert mich als Referee, ich lasse mir die Situation erklären.

Meine Entscheidung war, dass ich den Spieler diesen dropp nicht genehmigte. Anhand des Regelbuchs klärte ich den Spieler auch dahingehend auf:

Regel 16.1a(3)
(3) Keine Erleichterung, wenn es eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen. Regel 16.1 gewährt keine Erleichterung,

3.1) wenn es wegen etwas anderem als den ungewöhnlichen Platzverhältnissen eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen, wie er liegt, (zum Beispiel, wenn der Spieler in zeitweiligem Wasser oder auf einem unbeweglichen Hemmnis steht, aber nicht in der Lage ist, aufgrund der Balllage in einem Busch, einen Schlag durchzuführen) oder

3.2) Beeinträchtigung ausschließlich deshalb gegeben ist, weil ein Spieler einen unter den Umständen eindeutig unvernünftigen Schläger, Stand oder eine unter den Umständen eindeutig unvernünftige Spielrichtung wählt.

Interpretation:
16.1a(3)/2 – Spieler darf eindeutig unvernünftigen Schlag nicht nutzen, um Erleichterung von einem Umstand in Anspruch nehmen zu können

Ein Spieler darf keinen eindeutig unvernünftigen Schlag nutzen, um Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen in Anspruch nehmen zu können. Ist der Schlag eines Spielers unter den gegebenen Umständen eindeutig unvernünftig, ist Erleichterung nach Regel 16.1 nicht zulässig und er muss den Ball entweder spielen, wie er liegt, oder Erleichterung für einen unspielbaren Ball in Anspruch nehmen.

Beispiel: Der Ball eines rechtshändigen Spielers befindet sich in einer schlechten Lage im Gelände. Ein unbewegliches Hemmnis nahe dem Ball würde einen normalen rechtshändigen Schlag des Spielers nicht behindern, jedoch einen linkshändigen Schlag. Der Spieler erklärt, er wolle seinen nächsten Schlag linkshändig machen und da Behinderung durch das Hemmnis für diesen Schlag gegeben sei, wäre Erleichterung nach Regel 16.1b berechtigt.

Da der Spieler den linkshändigen Schlag nur aus dem Grund anwenden will, um sich mit der Erleichterung aus einer schlechten Lage zu befreien, ist die Anwendung dieses ungewöhnlichen Schlags eindeutig unvernünftig und der Spieler ist nicht berechtigt, Erleichterung nach Regel 16.1b (Regel 16.1a (3)) in Anspruch zu nehmen.

Die gleichen Prinzipien würden gelten bei der Anwendung eines eindeutig unvernünftigen Stands, einer solchen Richtung oder der Wahl eines Schlägers.

Der Spieler nahm ohne „Murren“ und ohne Diskussion diese Entscheidung zu Kenntnis und spielte den Ball rechtshändig von der Stelle wo dieser zur Ruhe gekommen war.

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Quelle: Golf in Austria

 


Veröffentlicht am: 29.11.2020

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