
Alleine  im Jahr 2020 trank jeder Deutsche trotz der Corona-Krise und den damit  einhergehenden Schließungen der Kneipen und Brauereien noch  durchschnittlich 94,6 Liter Bier. 
Im europäischen Vergleich  konsumierten nur die beiden Nachbarländer Tschechien und Österreich  mehr. Woher das beste Bier kommt, darüber streiten Bierliebhaber und  Biersommeliers schon lange. Den Tag des Internationalen Bieres am ersten  Freitag im August feiern trotzdem alle gemeinsam. Die ARAG Experten mit  einem Überblick.
Biergeschichte
Die ersten nachweisbaren  Überlieferungen von Bier und dessen Herstellung beginnen schon vor circa  6.000 Jahren. Die allerersten Bierbrauerinnen finden sich im alten  Ägypten. Dort galt Bier als Grundnahrungsmittel und es war Männern nicht  erlaubt, das Hopfengetränk zu brauen oder zu verkaufen. In Babylonien  erließ König Hammurabi (1728 bis 1686 v. Chr.) bereits strenge  Biergesetze. Heute gelten sicher andere Gesetze als damals, aber ums  Bier gestritten wird immer noch.
Deutsches Reinheitsgebot – Wirbel um Craftbier
Nicht  nur beim Konsum, auch in Sachen Bierproduktion hat Deutschland die Nase  vorn. 1.528 Bierbrauereien wurden im Jahr 2020 vom Statistischen  Bundesamt registriert. Bei über 5.000 Biermarken hat man mittlerweile  die Qual der Wahl. Neben den üblichen Biersorten gibt es mittlerweile  viele Sorten ausländischer Biere. Und genau dieses Craftbier hat die  Welt des deutschen Biertrinkers vor etwa 30 Jahren kurzzeitig ins Wanken  gebracht. ARAG Experten erklären warum: Im Jahr 1516 erließ der  bayerische Herzog Wilhelm IV. eine Herstellungsverordnung, die besagte,  dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser gebraut werden darf. Das  sogenannte Reinheitsgebot setzte sich auch in anderen Regionen  Deutschlands durch, sodass im Jahr 1906 eine andere Brauart per Gesetz  verboten wurde. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im März  1987 forderte nun aber Deutschland dazu auf, den Import und Verkauf  ausländischer Biere zuzulassen, die nicht nach dem Reinheitsgebot  gebraut sind. Eine große Konkurrenz für die deutschen Bierbrauer, die um  ihre Existenz und Tradition fürchteten. Heute blickt die Branche  allerdings gelassen auf die ausländische Konkurrenz.
Sein eigenes Bier brauen – Ist das erlaubt?
Grundsätzlich  darf jeder als Brauer oder Mälzer tätig sein. Es ist kein  Braumeistertitel nötig, obwohl Ausbildungen in dem Bereich angeboten  werden. ARAG Experten weisen jedoch auf einige Aspekte hin, die es zu  beachten gibt. Die Bezeichnung „Bier“ ist geschützt und neben  Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht und den Hygienevorgaben des  Gesundheitsamtes muss man sich an die Bierverordnung (BierV) halten. Sie  gibt beispielsweise vor, welche Getränke als Bier bezeichnet werden  dürfen. Zudem ergeben sich ab einer Produktion von 200 Litern pro Person  und Kalenderjahr, unabhängig davon, welches Bier gebraut wird,  steuerliche Verpflichtungen. Darüber hinaus darf das Bier nur im eigenen  Haushalt oder in einem nichtgewerblichen Gemeindebrauhaus hergestellt  werden. Sobald man mehr als diese Freimenge produziert, unterliegt man  der Biersteuerpflicht, die im Biersteuergesetz geregelt ist. Aufwendiger  wird es, wenn das Bier tatsächlich gewerblich hergestellt und verkauft  werden soll.
Ab wann darf man Bier trinken?
Das  Jugendschutzgesetz (JuSchG) macht hier klare Vorgaben, was den Kauf und  Konsum von Alkohol bei Jugendlichen in Deutschland betrifft. So dürfen  Jugendliche, die jünger sind als 16 Jahre, in der Öffentlichkeit kein  Bier trinken. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn  personensorgeberechtigte Erwachsene – wie z. B. die Eltern – den  Jugendlichen in ein Restaurant oder eine Kneipe begleiten. Die ARAG  Experten weisen darauf hin, dass im Ausland oft andere, meist höhere  Altersgrenzen (z. B. Spanien 18 Jahre, USA 21 Jahre) gelten, und raten  sich vorab genau zu informieren.
Darf Bier bekömmlich sein?
Neben  dem Streit, welche Zutaten in ein Bier dürfen, welche nicht und was auf  dem Etikett stehen muss, wird auch darum gerungen, wie man es für den  Käufer bewirbt. So darf ein alkoholisches Bier laut dem  Bundesgerichtshof (BGH) nicht mit dem Wort „bekömmlich“ beworben werden  (BGH, Az.: I ZR 252/16). Der Fall: Eine Privatbrauerei aus dem Allgäu  hatte mit den Werbeslogans „Bekömmlich, süffig – aber nicht schwer“ oder  „[…] erfrischend bekömmlich für den großen und kleinen Durst“ ihr Bier  vermarktet. Ein Verbraucherschutzverband sah darin aufgrund des  Gesundheitsbezuges einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung der  Europäischen Union . Die Karlsruher Richter stimmten dem Verband zu. Mit  dem Wort „bekömmlich“ assoziiere der durchschnittliche Verbraucher,  dass das Produkt gesund sei, weil es vom Verdauungssystem gut  aufgenommen und auch bei dauerhaftem Konsum gut vertragen werde.
In  einem anderen Fall hatte eine Privatbrauerei aus Nordrhein-Westfalen  ihr alkoholfreies Bier auf der Verpackung als „vitalisierend“,  „erfrischend“ und „isotonisch“ bezeichnet und als Testimonials die  Boxsportler Vitali und Wladimir Klitschko eingesetzt. Die Werbeaussage  suggeriere eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, den es so nicht  gebe, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und verbot die Form  einer solchen Vermarktung auch für alkoholfreies Bier (OLG Hamm, Az.: 4 U  19/14).
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