Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten vom 22. März 2026 mit Michael Weyland

Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertrags- schluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesge- richtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL.
Veröffentlicht am: 30.03.2026
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